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Leider ist das Projekt Augen auf! abgeschlossen. Deshalb besteht leider auch nicht mehr die Möglichkeit auf Kooperationszuschüsse im Rahmen von Augen auf!

Da die FFG jedoch das Programm Talente Regional weiterführt, besteht auch im Rahmen der neuen Ausschreibungen die Möglichkeit auf Kooperationszuschüsse.

Allgemeine Informationen finden sie im Folgenden bzw. auch auf der Internetpräsenz der FFG. Einfach HIER klicken und Mehr erfahren.

Kooperationszuschuss

  • Der Kooperationszuschuss ist eine Pauschalförderung an PädagogInnen in der Höhe von € 1.000.
  • Er ist bestimmt für PädagogInnen an Kindergärten, Volksschulen, Hauptschulen/neue Mittelschulen/kooperativen Mittelschulen, allgemeinbildenden höheren Schulen (Unter- und Oberstufe), berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und Polytechnischen Schulen.

Wie kommt man zu einem Kooperationszuschuss?

  • Die PädagogIn stellt einen Antrag AUF DEM POSTWEG an die Konsortialführung von Augen Auf!
    Adresse:
    Retter & Partner Ziviltechniker Ges.m.b.H.
    z.Hd. DI Volker Alberts
    Kremstalstraße 49
    3500 Krems an der Donau
  • Das Antragsformular findet sich auf der Website der FFG , wo sie auch Informationen zu weiteren Projekten des Talente regional-Programmes erhalten. Zusätzlich finden Sie weiter unten einen direkten Link im Downloadbereich.
  • Der Kooperationszuschuss wird nach Prüfung anhand einer seitens der FFG zur Verfügung gestellten Checkliste durch die Konsortialführung vergeben.

Was ist zu beachten?

  • Es gilt das Prinzip „first come – first served“.
  • Gefördert werden Projekte, die es Kindern und Jugendlichen ermöglichen, sich im Rahmen des Unterrichts mit dem inhaltlichen Thema von Augen Auf! (siehe Projektinfos) zu beschäftigen.
  • Gefördert werden z.B. Sachkosten, Reisekosten für SchülerInnen und PädagogInnen, Honorare für Expertenvorträge.
  • NICHT gefördert werden Personalkosten von PädagogInnen.
  • Der Kooperationszuschuss wird direkt an die PädagogIn gezahlt, nicht an die Bildungs­einrichtung.
  • Kooperationspartner können, müssen aber nicht, aus der Region Krems bzw. Tulln stammen.
  • PädagogInnen, die an einer (vor)schulischen Bildungseinrichtung beschäftigt sind, die bereits Partner von Augen Auf! sind, können keinen Kooperationszuschuss beantragen.
  • Pro PädagogIn kann (pro Ausschreibung) nur ein Kooperationszuschuss beantragt werden.
  • Anschauliche Beispiele für Kooperationszuschüsse finden sich unter http://www.ffg.at/talente/success_stories
  • Eine Auflistung der von Talente regional geförderten 24 Projekte findet sich im Infobereich der 3. Ausschreibung auf den Seiten der FFG.

Downloadbereich:

Info für PädagogInnen

Antragsformular

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